Beschlussdetails
Sitzung
Vorlage
Nummer USB 22/2023
Beschluss
Status
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes und gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Photovoltaikanlage Mellen" im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB Im Ortsteil Mellen Annahme der Entwurfsplanung und Beschluss des Beteiligungsverfahrens
Beschlusstext
Der Ausschuss schlägt dem Rat folgende Beschlussfassung vor:
1. Der Rat der Stadt Balve schließt sich den Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Hinweise und Einwendungen an.
2. Der Rat der Stadt Balve nimmt den Entwurf zur 4. Flächennutzungsplanänderung mitsamt der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Kenntnis. Darüber hinaus nimmt er den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 53 "Photovoltaikanlage Mellen“ nebst Begründung, dem Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der vegetationskundlichen Untersuchung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
1. Der Rat der Stadt Balve schließt sich den Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Hinweise und Einwendungen an.
2. Der Rat der Stadt Balve nimmt den Entwurf zur 4. Flächennutzungsplanänderung mitsamt der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Kenntnis. Darüber hinaus nimmt er den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 53 "Photovoltaikanlage Mellen“ nebst Begründung, dem Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der vegetationskundlichen Untersuchung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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