Beschlussdetails
Sitzung
Vorlage
Nummer HFA 1/2023
Beschluss
Status
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Kindergartenbedarfsplanung Stadt Balve
Beschlusstext
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Balve vor, mit der „HeiDu Immobilien GbR“ einen Erbbaurechtsvertrag (Pachtzins: 4% des Bodenrichtwertes) für den Bau eines dreigruppigen Kindergartens auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Balve (Klassentrakt), Gemarkung Balve, Flur 15, Flurstück 492 tlw., abzuschließen. Das Unternehmen wird mit dem Abriss des ehemaligen Klassentraktes nebst Nebenanlagen und Bodenplatte sowie mit dem Bau des Kindergartens beauftragt. Der beigefügte Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Der Ratsbeschluss vom 22.03.2023 hinsichtlich des Erbbaurechtsvertrages mit der Projektgesellschaft „Tegralis für Kinder 2 / 5 Balve UG“ (die noch gegründet wird), Horlecke 46, 58706 Menden wird aufgehoben.
Die Kosten für den Abriss des ehemaligen Klassentraktes nebst Nebenanlagen und Bodenplatte übernimmt die Stadt Balve. Diese werden in Höhe von bis zu 330.000 € außerplanmäßig genehmigt und stehen liquiditätsmäßig im laufenden Haushalt zur Verfügung
Die Kosten für den Abriss des ehemaligen Klassentraktes nebst Nebenanlagen und Bodenplatte übernimmt die Stadt Balve. Diese werden in Höhe von bis zu 330.000 € außerplanmäßig genehmigt und stehen liquiditätsmäßig im laufenden Haushalt zur Verfügung
Kommentare
Bemerkung
Bürgermeister H. Mühling verweist auf die vorliegende Verwaltungsvorlage Nr. 1/2023 und erläutert diese.
Die Gesellschafterinnen Frau Kersting-Dunker und Frau Heidemann stellen sich und „Die Villa mittendrin gGmbH“ sowie einen Skizze des Kindergartenbaus (Anlage 1) vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Balve vor, mit der „HeiDu Immobilien GbR“ einen Erbbaurechtsvertrag (Pachtzins: 4% des Bodenrichtwertes) für den Bau eines dreigruppigen Kindergartens auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Balve (Klassentrakt), Gemarkung Balve, Flur 15, Flurstück 492 tlw., abzuschließen. Das Unternehmen wird mit dem Abriss des ehemaligen Klassentraktes nebst Nebenanlagen und Bodenplatte sowie mit dem Bau des Kindergartens beauftragt. Der beigefügte Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Der Ratsbeschluss vom 22.03.2023 hinsichtlich des Erbbaurechtsvertrages mit der Projektgesellschaft „Tegralis für Kinder 2 / 5 Balve UG“ (die noch gegründet wird), Horlecke 46, 58706 Menden wird aufgehoben.
Die Gesellschafterinnen Frau Kersting-Dunker und Frau Heidemann stellen sich und „Die Villa mittendrin gGmbH“ sowie einen Skizze des Kindergartenbaus (Anlage 1) vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Balve vor, mit der „HeiDu Immobilien GbR“ einen Erbbaurechtsvertrag (Pachtzins: 4% des Bodenrichtwertes) für den Bau eines dreigruppigen Kindergartens auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Balve (Klassentrakt), Gemarkung Balve, Flur 15, Flurstück 492 tlw., abzuschließen. Das Unternehmen wird mit dem Abriss des ehemaligen Klassentraktes nebst Nebenanlagen und Bodenplatte sowie mit dem Bau des Kindergartens beauftragt. Der beigefügte Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Der Ratsbeschluss vom 22.03.2023 hinsichtlich des Erbbaurechtsvertrages mit der Projektgesellschaft „Tegralis für Kinder 2 / 5 Balve UG“ (die noch gegründet wird), Horlecke 46, 58706 Menden wird aufgehoben.