Beschlussdetails
Sitzung
Vorlage
Nummer USB 17/2024
Beschluss
Status
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Stellungnahmen zu Bauanträgen und Bauvoranfragen
Beschlusstext
a) Bauantrag und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „An der Marienkapelle“
Vorhaben: Sanierung, Umbau und Erweiterung eines vorhandenen Einfamilienhauses
Bauort: Gemarkung Balve, Flur 11, Flurstück 157
Der Ausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche zu.
Die Befreiungsanträge von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Traufhöhe und der Dachneigung werden abgelehnt, da der geplante Baukörper die umgebende Bebauung stark überragt. Hier sind die Grundzüge der Planung betroffen. Der Ausschuss beschließt weiter, das gemeindliche Einvernehmen gem.
§ 36 BauGB nicht herzustellen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
b) Bauantrag
Vorhaben: Flächenerweiterung durch Abgrabung und Aufschüttungen für Paddocks und mobile Boxen
Bauort: Gemarkung Beckum, Flur 11, Flurstücke 25, 28
Der Ausschuss beschließt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB herzustellen, da davon ausgegangen wird, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
c) Bauantrag
Vorhaben: Neubau eines Garagenparks
Bauort: Gemarkung Volkringhausen, Flur 3, Flurstücke 164, 165, 201
Der Ausschuss beschließt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wegen der fehlenden Erschließung hinsichtlich der Abwasserbeseitigung nicht herzustellen. Es kann hergestellt werden, wenn der Antragssteller die gesicherte Abwasserbeseitigung nachweist.
Vorhaben: Sanierung, Umbau und Erweiterung eines vorhandenen Einfamilienhauses
Bauort: Gemarkung Balve, Flur 11, Flurstück 157
Der Ausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche zu.
Die Befreiungsanträge von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Traufhöhe und der Dachneigung werden abgelehnt, da der geplante Baukörper die umgebende Bebauung stark überragt. Hier sind die Grundzüge der Planung betroffen. Der Ausschuss beschließt weiter, das gemeindliche Einvernehmen gem.
§ 36 BauGB nicht herzustellen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
b) Bauantrag
Vorhaben: Flächenerweiterung durch Abgrabung und Aufschüttungen für Paddocks und mobile Boxen
Bauort: Gemarkung Beckum, Flur 11, Flurstücke 25, 28
Der Ausschuss beschließt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB herzustellen, da davon ausgegangen wird, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
c) Bauantrag
Vorhaben: Neubau eines Garagenparks
Bauort: Gemarkung Volkringhausen, Flur 3, Flurstücke 164, 165, 201
Der Ausschuss beschließt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wegen der fehlenden Erschließung hinsichtlich der Abwasserbeseitigung nicht herzustellen. Es kann hergestellt werden, wenn der Antragssteller die gesicherte Abwasserbeseitigung nachweist.
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