Beschlussdetails
Sitzung

Organisation Rat der Stadt Balve

Nummer 8

Datum Mittwoch, 18. September 2024

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Vorlage

Nummer RAT 24/2024

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Beschluss

Status

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„Verkehrsberuhigung Hauptstraße"-Antrag der CDU-Fraktion

Beschlusstext

Der Rat der Stadt Balve beschließt wie folgt:
Wenn der Abschnitt der Hauptstraße Gemeindestraße wird, eröffnen sich neue Möglichkeiten. Ergänzend zu den Vorschlägen der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt Balve, weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im innerstädtischen Bereich zu forcieren.
1. Einführung einer Tempo -30 -Zone:
Für den Abschnitt zwischen der Abzweigung Mellener Straße/Kirche und dem Kreisverkehr auf Höhe der Sparkasse regen wir die Einführung einer Tempo -30 -Zone an.
Diese Maßnahme soll einerseits die Verkehrssicherheit erhöhen und andererseits den Lärmschutz für die Anwohner verbessern. Die Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich wird den Verkehrsfluss verlangsamen und damit zu einer weiteren Entschleunigung des innerstädtischen Verkehrs beitragen.
2. Bau einer zusätzlichen Querungshilfe / Zebrastreifen:
Darüber hinaus fordern wir, dass im genannten Abschnitt der Bau einer weiteren Querungshilfe (Zebrastreifen) geprüft und vorangetrieben wird. Dies würde insbesondere in den stark frequentierten Bereichen zwischen den beiden vorhandenen Querungen (Ampel und Zebrastreifen am Kreisverkehr) eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen.
3. Durchfahrtsverbot für LKW (Anlieger frei) zwischen dem Kreisverkehr und der Einfahrt Richtung Mellen.

Kommentare

Bemerkung

Bürgermeister H. Mühling verweist hierzu auf die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 24/2024. Ratsherr M. Jedowski erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2024.
Ratsherr L. Schnadt erklärt, dass der Antrag dahingehende ergänzt werden soll, dass zwischen dem Kreisverkehr und der Einfahrt Richtung Mellen, ein Durchfahrtsverbot für LKW über 2,8t (Anlieger frei) eingerichtet werden soll.
Bürgermeister H. Mühling erklärt, dass dies eine sinnvolle Ergänzung sei, eine Beschränkung der Tonnen mit der entsprechenden Behörde abgeklärt werden sollte.