Beschlussdetails
Sitzung
Vorlage
Nummer ESDS 5/2024
Beschluss
Status
Top
Denkmal Nr. 75 " Wocklumer Mühle"
Beschlusstext
Der Ausschuss schlägt dem Rat der Stadt Balve folgende Beschlussfassungen vor:
Der Rat der Stadt Balve stimmt dem Antrag gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW auf Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes „Wocklumer Mühle“ in der Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, zu.
Der Rat der Stadt Balve beschließt, dass in der Denkmalliste im Denkmallistenteil A unter der Nummer 75 eingetragene Baudenkmal „Wocklumer Mühle“, Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, nach Abbruch aus der Denkmalliste der Stadt Balve zu löschen.
Der Rat der Stadt Balve stimmt dem Antrag gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW auf Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes „Wocklumer Mühle“ in der Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, zu.
Der Rat der Stadt Balve beschließt, dass in der Denkmalliste im Denkmallistenteil A unter der Nummer 75 eingetragene Baudenkmal „Wocklumer Mühle“, Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, nach Abbruch aus der Denkmalliste der Stadt Balve zu löschen.
Kommentare
Bemerkung
Ausschussvorsitzender M. Volmer verweist hierzu auf die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses „Ehrenamt, Schule, Digitalisierung, Sport“ am 04.09.2024, TOP A5, und bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Nach einer Diskussion wird festgehalten, dass der Beschluss in der heutigen Sitzung nicht gefasst wird.
Zunächst werden Gespräche auf Initiative der Verwaltung mit dem Eigentümer und dem LWL als Fachbehörde geführt, mit dem Ziel, Elemente aus der Kornmühle zu retten bzw. dauerhaft zu sichern.
Nach einer Diskussion wird festgehalten, dass der Beschluss in der heutigen Sitzung nicht gefasst wird.
Zunächst werden Gespräche auf Initiative der Verwaltung mit dem Eigentümer und dem LWL als Fachbehörde geführt, mit dem Ziel, Elemente aus der Kornmühle zu retten bzw. dauerhaft zu sichern.