Beschlussdetails
Sitzung
Vorlage
Nummer RAT 29/2024
Beschluss
Status
Top
Denkmal Nr. 75 " Wocklumer Mühle"
Beschlusstext
Der Rat der Stadt Balve stimmt dem Antrag gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW auf Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes „Wocklumer Mühle“ in der Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, zu.
Der Rat der Stadt Balve beschließt, dass in der Denkmalliste im Denkmallistenteil A unter der Nummer 75 eingetragene Baudenkmal „Wocklumer Mühle“, Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, nach Abbruch aus der Denkmalliste der Stadt Balve zu löschen.
Der Rat der Stadt Balve begrüßt es, dass der Eigentümer der alten Kornmühle, diese in geeigneter Art sowie an einem geeigneten Ort dokumentiert.
Der Rat der Stadt Balve beschließt, dass in der Denkmalliste im Denkmallistenteil A unter der Nummer 75 eingetragene Baudenkmal „Wocklumer Mühle“, Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, nach Abbruch aus der Denkmalliste der Stadt Balve zu löschen.
Der Rat der Stadt Balve begrüßt es, dass der Eigentümer der alten Kornmühle, diese in geeigneter Art sowie an einem geeigneten Ort dokumentiert.
Kommentare
Bemerkung
Bürgermeister H. Mühling verweist hierzu auf die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 29/2024 und erläutert diese. Anhand eines Schaubildes zeigt er auf, wie an die Kornmühle, durch einen Unterstand in der Nähe des jetzigen Standortes, erinnert werden kann.
Ratsherr H. Stüeken stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Balve begrüßt es, dass der Eigentümer der alten Kornmühle, diese in geeigneter Art sowie an einem geeigneten Ort dokumentiert.
Ratsherr H. Stüeken stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Balve begrüßt es, dass der Eigentümer der alten Kornmühle, diese in geeigneter Art sowie an einem geeigneten Ort dokumentiert.