Beschlussdetails
Sitzung

Organisation Rat der Stadt Balve

Nummer 5

Datum Mittwoch, 6. November 2024

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Vorlage

Nummer RAT 29/2024

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Beschluss

Status

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Denkmal Nr. 75 " Wocklumer Mühle"

Beschlusstext

Der Rat der Stadt Balve stimmt dem Antrag gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW auf Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes „Wocklumer Mühle“ in der Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, zu.
Der Rat der Stadt Balve beschließt, dass in der Denkmalliste im Denkmallistenteil A unter der Nummer 75 eingetragene Baudenkmal „Wocklumer Mühle“, Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, nach Abbruch aus der Denkmalliste der Stadt Balve zu löschen.
Der Rat der Stadt Balve begrüßt es, dass der Eigentümer der alten Kornmühle, diese in geeigneter Art sowie an einem geeigneten Ort dokumentiert.

Kommentare

Bemerkung

Bürgermeister H. Mühling verweist hierzu auf die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 29/2024 und erläutert diese. Anhand eines Schaubildes zeigt er auf, wie an die Kornmühle, durch einen Unterstand in der Nähe des jetzigen Standortes, erinnert werden kann.
Ratsherr H. Stüeken stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Balve begrüßt es, dass der Eigentümer der alten Kornmühle, diese in geeigneter Art sowie an einem geeigneten Ort dokumentiert.