Beschlussdetails
Sitzung
Vorlage
Nummer USB 25/2024
Beschluss
Status
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Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung eines Bebauungsplanes am westlichen Rand des Brucknerweges im Ortsteil Balve
Beschlusstext
Der Rat der Stadt Balve beschließt wie folgt:
Der Rat beschließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch über die Erstellung eines Bebauungsplanes am westlichen Rand des Brucknerweges im Ortsteil Balve abzuschließen.
Der Personalaufwand der Stadt Balve soll analog zur Tarifstelle 14 a) des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Balve vom 17.04.2023 mit jeweils 30,00 € pro angefangene halbe Stunde abgegolten werden.
Der Rat beschließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch über die Erstellung eines Bebauungsplanes am westlichen Rand des Brucknerweges im Ortsteil Balve abzuschließen.
Der Personalaufwand der Stadt Balve soll analog zur Tarifstelle 14 a) des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Balve vom 17.04.2023 mit jeweils 30,00 € pro angefangene halbe Stunde abgegolten werden.
Kommentare
Bemerkung
Ausschussvorsitzender L. Schnadt verweist hierzu auf die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Umwelt, Planung, Bau am 26.11.2024, TOP 7, und bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Der Rat der Stadt Balve beschließt wie folgt:
Der Rat beschließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch über die Erstellung eines Bebauungsplanes am westlichen Rand des Brucknerweges im Ortsteil Balve abzuschließen.
Der Personalaufwand der Stadt Balve soll analog zur Tarifstelle 14 a) des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Balve vom 17.04.2023 mit jeweils 30,00 € pro angefangene halbe Stunde abgegolten werden.
Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Rat der Stadt Balve beschließt wie folgt:
Der Rat beschließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch über die Erstellung eines Bebauungsplanes am westlichen Rand des Brucknerweges im Ortsteil Balve abzuschließen.
Der Personalaufwand der Stadt Balve soll analog zur Tarifstelle 14 a) des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Balve vom 17.04.2023 mit jeweils 30,00 € pro angefangene halbe Stunde abgegolten werden.
Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen