Beschlussdetails
Sitzung
Vorlage
Nummer HFA 4/2024
Beschluss
Status
Top
Gebührenkalkulation Abfallbeseitigungsgebühren 2025
Beschlusstext
Der Rat der Stadt Balve beschließt wie folgt:
Aufgrund der vorliegenden vorläufigen Verbandsumlage 2025, den zu erwartenden Bemessungseinheiten sowie der voraussichtlichen Entwicklung der Sonderrücklage „Abfallbeseitigungsgebühren“ wird empfohlen, den aktuellen Gebührensatz von 122,00 € je Einwohner/Einwohnergleichwerte unverändert für das Gebührenjahr 2025 zu belassen.
Die sich dabei abzeichnende Gebührenunterdeckung in 2025 in Höhe von fast 127.000,00 € kann durch entsprechende Entnahme aus der Sonderrücklage in 2025 ausgeglichen werden.
Aufgrund der vorliegenden vorläufigen Verbandsumlage 2025, den zu erwartenden Bemessungseinheiten sowie der voraussichtlichen Entwicklung der Sonderrücklage „Abfallbeseitigungsgebühren“ wird empfohlen, den aktuellen Gebührensatz von 122,00 € je Einwohner/Einwohnergleichwerte unverändert für das Gebührenjahr 2025 zu belassen.
Die sich dabei abzeichnende Gebührenunterdeckung in 2025 in Höhe von fast 127.000,00 € kann durch entsprechende Entnahme aus der Sonderrücklage in 2025 ausgeglichen werden.
Kommentare
Bemerkung
Bürgermeister H. Mühling verweist hierzu auf die Niederschrift über die Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 02.12.2024 TOP 3, und bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Der Rat der Stadt Balve beschließt wie folgt:
Der Rat der Stadt Balve beschließt wie folgt: