Beschlussdetails
Sitzung
Vorlage
Nummer RAT 14/2025
Beschluss
Status
Top
Stellungnahme zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Windenenergie“ der Stadt Neuenrade
Beschlusstext
Der Rat beschließt zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Neuenrade wie folgt Stellung zu nehmen:
Gegen die Planung weitere Windkonzentrationszonen auf Neuenrader Stadtgebiet auszuweisen werden Seitens der Stadt Balve Bedenken erhoben.
Laut Planunterlagen beabsichtigen Sie drei weitere Windkonzentrationszonen auszuweisen. Die Flächen 1 und 2 befinden sich nordwestlich Ihres Stadtgebietes, wobei die Fläche 1 unmittelbar an das Balver Stadtgebiet angrenzt. Beide Flächen bergen das Potenzial sich bei einer späteren Bebauung mit Windkraftanlagen negativ auf das Stadtgebiet Balve, hier insbesondere auf den Bereich Leveringhausen, auszuwirken.
Durch die Flächen 1 und 2 wird perspektivisch die Errichtung von weiteren drei Windkraftanlagen ermöglicht. Im Bereich des Kohlberges stehen bereits 6 Windkraftanlagen. Weiter in nördliche Richtung auf Balver Stadtgebiet wurden im Regionalplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein Windenergiebereiche dargestellt, auf die sich der Windkraftausbau konzentrieren soll.
Das volle Potenzial des Windkraftausbaus innerhalb der Windenergiebereiche des Regionalplans ist nicht final abschätzbar, derzeit sind aber bereits 8 Anlagen genehmigt und weitere 6 Anlagen beantragt. Ebenfalls nördlich des Gebietes wurden 4 Windkraftanlagen auf Hemeraner Stadtgebiet beantragt. Eine weitere Ausweisung von Windkonzentrationszonen auf Neuenrader Stadtgebiet kann daher zu einer optisch bedrängenden Wirkung für die Ortslage Leveringhausen führen. Je nach finalem Standort der Windkraftanlage innerhalb der Windkonzentrationszone könnte es sogar zu einer Umzingelung der Ortslage Leveringhausen kommen. Dies sollte im weiteren Verfahren betrachtet werden.
Darüber hinaus sollte bei Ihrer Planung im Sinne des Grundsatzes 2.2-5 „Bodenschutz zum Vorbeugen von Schäden durch Starkregen“ des Regionalplans Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein geprüft werden, ob durch die Planung Schäden in Folge von Starkregenereignissen vorgebeugt werden muss. Wälder mit besonderer Bedeutung für den Schutz vor Wassererosion sowie Böden mit besonderer Wasseraufnahmekapazität sollten bei Ihrer Planung berücksichtigt und in ihrer Funktion gesichert werden.
Zu diesem Grundsatz wird in der Erläuterung zum Regionalplan ausgeführt, dass neben der Bodenbeschaffenheit auch die differenzierte Betrachtung der Waldbestände ein wichtiger Faktor für das Vorbeugen von Schäden durch Starkregen ist. Die Waldfunktionenkarte des Landesbetrieb Wald und Holz NRW zeigt unter anderem diejenigen Waldflächen, die aufgrund ihrer besonderen Bodenschutzfunktion gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wassererosion schützen. Daher sollen diese Waldflächen nicht durch Ihre Planung beeinträchtigt werden.
Innerhalb der im Planentwurf ausgewiesenen Flächen 1 und 2 finden sich Erosionsschutzzonen. Durch den Bau von Windkraftanlagen in den geplanten Konzentrationszonen mitsamt der Zuwegung werden die Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion durch Rodung und Verdichtung langfristig beeinträchtigt. Dabei ist nicht abzuschätzen, wie sich die Errichtung von Windkraftanlagen auf den Abfluss des Niederschlagwassers bei Starkregenereignissen auswirkt. Ihre Planung könnte sich in diesem Zusammenhang auf den Garbach und die Ribicke als Fließgewässer auswirken und die Starkregengefahrensituation für den Ortsteil Garbeck negativ beeinflussen.
Gegen die Planung weitere Windkonzentrationszonen auf Neuenrader Stadtgebiet auszuweisen werden Seitens der Stadt Balve Bedenken erhoben.
Laut Planunterlagen beabsichtigen Sie drei weitere Windkonzentrationszonen auszuweisen. Die Flächen 1 und 2 befinden sich nordwestlich Ihres Stadtgebietes, wobei die Fläche 1 unmittelbar an das Balver Stadtgebiet angrenzt. Beide Flächen bergen das Potenzial sich bei einer späteren Bebauung mit Windkraftanlagen negativ auf das Stadtgebiet Balve, hier insbesondere auf den Bereich Leveringhausen, auszuwirken.
Durch die Flächen 1 und 2 wird perspektivisch die Errichtung von weiteren drei Windkraftanlagen ermöglicht. Im Bereich des Kohlberges stehen bereits 6 Windkraftanlagen. Weiter in nördliche Richtung auf Balver Stadtgebiet wurden im Regionalplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein Windenergiebereiche dargestellt, auf die sich der Windkraftausbau konzentrieren soll.
Das volle Potenzial des Windkraftausbaus innerhalb der Windenergiebereiche des Regionalplans ist nicht final abschätzbar, derzeit sind aber bereits 8 Anlagen genehmigt und weitere 6 Anlagen beantragt. Ebenfalls nördlich des Gebietes wurden 4 Windkraftanlagen auf Hemeraner Stadtgebiet beantragt. Eine weitere Ausweisung von Windkonzentrationszonen auf Neuenrader Stadtgebiet kann daher zu einer optisch bedrängenden Wirkung für die Ortslage Leveringhausen führen. Je nach finalem Standort der Windkraftanlage innerhalb der Windkonzentrationszone könnte es sogar zu einer Umzingelung der Ortslage Leveringhausen kommen. Dies sollte im weiteren Verfahren betrachtet werden.
Darüber hinaus sollte bei Ihrer Planung im Sinne des Grundsatzes 2.2-5 „Bodenschutz zum Vorbeugen von Schäden durch Starkregen“ des Regionalplans Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein geprüft werden, ob durch die Planung Schäden in Folge von Starkregenereignissen vorgebeugt werden muss. Wälder mit besonderer Bedeutung für den Schutz vor Wassererosion sowie Böden mit besonderer Wasseraufnahmekapazität sollten bei Ihrer Planung berücksichtigt und in ihrer Funktion gesichert werden.
Zu diesem Grundsatz wird in der Erläuterung zum Regionalplan ausgeführt, dass neben der Bodenbeschaffenheit auch die differenzierte Betrachtung der Waldbestände ein wichtiger Faktor für das Vorbeugen von Schäden durch Starkregen ist. Die Waldfunktionenkarte des Landesbetrieb Wald und Holz NRW zeigt unter anderem diejenigen Waldflächen, die aufgrund ihrer besonderen Bodenschutzfunktion gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wassererosion schützen. Daher sollen diese Waldflächen nicht durch Ihre Planung beeinträchtigt werden.
Innerhalb der im Planentwurf ausgewiesenen Flächen 1 und 2 finden sich Erosionsschutzzonen. Durch den Bau von Windkraftanlagen in den geplanten Konzentrationszonen mitsamt der Zuwegung werden die Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion durch Rodung und Verdichtung langfristig beeinträchtigt. Dabei ist nicht abzuschätzen, wie sich die Errichtung von Windkraftanlagen auf den Abfluss des Niederschlagwassers bei Starkregenereignissen auswirkt. Ihre Planung könnte sich in diesem Zusammenhang auf den Garbach und die Ribicke als Fließgewässer auswirken und die Starkregengefahrensituation für den Ortsteil Garbeck negativ beeinflussen.
Kommentare
Bemerkung
Bürgermeister H. Mühling verweist hierzu auf die vorliegende Vorlage RAT Nr. 14/2025 und erläutert diese.