Beschlussdetails
Sitzung
Vorlage
Nummer USB 9/2025
Beschluss
Status
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1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Balve
Beschlusstext
Kommentare
Bemerkung
Fachbereichsleiter S. Rothauge erklärt, dass zu dem Beschlussvorschlag aus der Sitzung des Ausschusses „Umwelt, Stadtentwicklung, Bau“ vom 24.06.2025 eine weitere Änderung im § 3 Absatz 2 erfolgen sollte. Die unter § 3 (2) e) aufgeführten 100 m zu Waldflächen und Naturschutzgebieten sollte gestrichen werden, da das Landesforstgesetz NRW bereits Abstände zu Waldflächen in § 47 LFoG regelt. Darüber hinaus können die zuständigen Forstbehörden auf Antrag eine Befreiung von dem Verbot erteilen.
Die bekannten Betreiber der Osterfeuer werden vorab entsprechend informiert. Der Hinweis wird in das Anmeldeformular übernommen.
Der Rat der Stadt Balve beschließt die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Balve mit den Änderungen des § 3 Abs. 2 Buchstabe b), der nun wie folgt lautet: „25 m zu sonstigen baulichen Anlagen“ und des § 3 Abs. 2 Buchstabe e) der komplett entfällt. Somit wird Buchstabe § 3 Abs. 2 f) zu § 3 Abs. 2 e).
Die bekannten Betreiber der Osterfeuer werden vorab entsprechend informiert. Der Hinweis wird in das Anmeldeformular übernommen.
Der Rat der Stadt Balve beschließt die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Balve mit den Änderungen des § 3 Abs. 2 Buchstabe b), der nun wie folgt lautet: „25 m zu sonstigen baulichen Anlagen“ und des § 3 Abs. 2 Buchstabe e) der komplett entfällt. Somit wird Buchstabe § 3 Abs. 2 f) zu § 3 Abs. 2 e).