Beschlussdetails
    
            Sitzung
            
        
            
                Vorlage
                
                    
            
    Nummer RAT 22/2025
            Beschluss
            
                
        
    Status
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Beschluss des ersten Teil-ISEKs "Innenstadt"
                
                
                    
                        Beschlusstext
                    
                    
Der Rat der Stadt Balve beschließt das erste Teil-ISEK „Innenstadt“ als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB.
Der Rat der Stadt Balve beschließt die förmliche Festlegung des in der Verwaltungsvorlage RAT 22/2025 in
Anlage 1 – Gebietsabgrenzung abgegrenzten Bereichs des ersten Teil-ISEKs „Innenstadt“ gem. § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet. Die in der Verwaltungsvorlage RAT 22/2025 Anlage 01 - Gebietsabgrenzung ist Teil des Beschlusses.
Der Rat der Stadt Balve beauftragt die Verwaltung die im ersten Teil-ISEK „Innenstadt“ aufgeführten Maßnahmen höchstens bis zur Leistungsphase 6 HOAI zu qualifizieren.
                
                Der Rat der Stadt Balve beschließt die förmliche Festlegung des in der Verwaltungsvorlage RAT 22/2025 in
Anlage 1 – Gebietsabgrenzung abgegrenzten Bereichs des ersten Teil-ISEKs „Innenstadt“ gem. § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet. Die in der Verwaltungsvorlage RAT 22/2025 Anlage 01 - Gebietsabgrenzung ist Teil des Beschlusses.
Der Rat der Stadt Balve beauftragt die Verwaltung die im ersten Teil-ISEK „Innenstadt“ aufgeführten Maßnahmen höchstens bis zur Leistungsphase 6 HOAI zu qualifizieren.
                    
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                        Bemerkung
                    
                    
Bürgermeister H. Mühling erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation das erste Teil-ISEK „Innenstadt“ (Anlage 2).
Ratsmitglied D. Rohleder verlässt den Sitzungssaal.
                
            Ratsmitglied D. Rohleder verlässt den Sitzungssaal.