Abstimmungsdetails
Denkmal Nr. 75 "Wocklumer Mühle"
hier: Antrag auf Abbruch und Austragung aus der Denkmalliste
- Beschlusstext:
- Nach einer Diskussion schlägt der Ausschuss dem Rat der Stadt Balve folgende Beschlussfassungen vor:
Der Rat der Stadt Balve stimmt dem Antrag gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW auf Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes „Wocklumer Mühle“ in der Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, zu.
Der Rat der Stadt Balve beschließt, dass in der Denkmalliste im Denkmallistenteil A unter der Nummer 75 eingetragene Baudenkmal „Wocklumer Mühle“, Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, nach Abbruch aus der Denkmalliste der Stadt Balve zu löschen.
Dafür 9
Dagegen 4
Enthalten 0