Abstimmungsdetails

Denkmal Nr. 75 "Wocklumer Mühle"
hier: Antrag auf Abbruch und Austragung aus der Denkmalliste

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Balve stimmt dem Antrag gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW auf Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes „Wocklumer Mühle“ in der Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, zu.
Der Rat der Stadt Balve beschließt, dass in der Denkmalliste im Denkmallistenteil A unter der Nummer 75 eingetragene Baudenkmal „Wocklumer Mühle“, Gemarkung Beckum, Flur 12, Flurstück 199, nach Abbruch aus der Denkmalliste der Stadt Balve zu löschen.
Der Rat der Stadt Balve begrüßt es, dass der Eigentümer der alten Kornmühle, diese in geeigneter Art sowie an einem geeigneten Ort dokumentiert.

Dafür 28

Dagegen 0

Enthalten 0