Abstimmungsdetails
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Am Brunnen" - Satzungsbeschluss
- Beschlusstext:
- Der Rat der Stadt Balve beschließt wie folgt:
1. Der Rat der Stadt Balve schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweisen und Einwendungen an.
2. Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Z. geltenden Fassung und der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die bauliche Nutzung der Baugrundstücke (BauNVO) in der z. Z. geltenden Fassung und § 89 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der z. Z. geltenden Fassung beschließt der Rat der Stadt Balve die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Am Brunnen“ als Satzung und billigt gleichzeitig die Begründung.
Dafür 30
Dagegen 1
Enthalten 0