Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 52 "Am Kampe" im Ortsteil Beckum - Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
1. Der Rat der Stadt Balve schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweisen und Einwendungen an.
2. Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Z. geltenden Fassung und der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die bauliche Nutzung der Baugrundstücke (BauNVO) in der z. Z. geltenden Fassung und § 89 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der z. Z. geltenden Fassung beschließt der Rat der Stadt Balve den Bebauungsplan Nr. 52 „Am Kampe" als Satzung und billigt gleichzeitig die Begründung sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

Dafür 30

Dagegen 0

Enthalten 0