Abstimmungsdetails
Bezahlkarte für Geflüchtete
- Beschlusstext:
- Der Rat der Stadt Balve beschließt abweichend von den Regelungen der Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW), dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden und damit rückwirkend ab Inkrafttreten (07.01.2025) der BKV NRW von der Opt-Out-Regelung des § 4 BKV NRW Gebrauch gemacht wird.
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Dafür 28
Dagegen 1
Enthalten 0