Abstimmungsdetails

Beschluss des ersten Teil-ISEKs "Innenstadt"

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Balve beschließt das erste Teil-ISEK „Innenstadt“ als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB.
Der Rat der Stadt Balve beschließt die förmliche Festlegung des in der Verwaltungsvorlage RAT 22/2025 in
Anlage 1 – Gebietsabgrenzung abgegrenzten Bereichs des ersten Teil-ISEKs „Innenstadt“ gem. § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet. Die in der Verwaltungsvorlage RAT 22/2025 Anlage 01 - Gebietsabgrenzung ist Teil des Beschlusses.
Der Rat der Stadt Balve beauftragt die Verwaltung die im ersten Teil-ISEK „Innenstadt“ aufgeführten Maßnahmen höchstens bis zur Leistungsphase 6 HOAI zu qualifizieren.

Dafür 24

Dagegen 0

Enthalten 1